Finanzierung

Finanzierung

So funktioniert’s mit der finanziellen Unterstützung

Für alle, die keine Geduld haben – auf die Schnelle, schnell erklärt:
Die gute Nachricht kommt gleich zu Beginn*: Bei intensivpflichtigen Kindern übernimmt die Kranken- bzw. die Pflegekasse in der Regel die vollen Kosten der Grund- und Behandlungspflege, welche wir direkt mit der betreffenden Krankenkasse abrechnen können.

Bei der Beantragung der Leistungen stehen wir kostenfrei mit Rat und Tat an Eurer Seite und das von Beginn an. Meistens vereinbaren wir schon den ersten Kennenlern- und Beratungstermin in der Klinik, sollte der kleine Patient noch nicht entlassen sein.

*Keine Angst, eine schlechte Nachricht haben wir gar nicht.

Zahlen über Zahlen!

So setzt sich die finanzielle Förderung zusammen: Grundsätzlich wird zwischen der Pflegekasse, die für Leistungen der Grundpflege aufkommt (z. B. Waschen, Füttern) und der Krankenkasse für den Bereich der Behandlungspflege (z. B. künstliche Ernährung, Beatmung) unterschieden.

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Für alle, die es ganz genau wissen wollen – im Detail:

Finanzierung der Grundpflege:
Ein nur geringer Teil der Pflegezeit eines beeinträchtigten Kindes betrifft die Grundpflege. Zur Grundpflege gehören z. B. Umziehen, Mund- und Zahnpflege, Waschen, Wickeln etc.

Damit die Pflegekasse unsere Kosten für die Grundpflege übernimmt (Sachleistung) oder das Pflegegeld bezahlt (Geldleistung) müsst Ihr Euer Kind durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) begutachten lassen. Der MDK legt dabei einen Pflegegrad von 1 bis 5 fest. Grundregel: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen.

In manchen Fällen führen einen Teil der Grundpflege die Eltern – also vielleicht Ihr – und einen anderen Teil der Pflegedienst durch. Dann spricht man von Kombinationspflege. Das Pflegegeld wird hierbei anteilig gekürzt.

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Merke: Nur wenn Euer Kind in einen Pflegegrad eingestuft wurde, erhaltet Ihr zusätzliche Leistungen der Pflegekasse wie z. B. Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen oder einen Zuschuss zu Pflegeverbrauchsmitteln.

Finanzierung der Behandlungspflege:
Der größte Teil der Außerklinischen Intensivpflege betrifft die Behandlungspflege, welche von der Krankenkasse finanziert wird. Hierzu benötigen wir vom behandelnden Arzt des Kindes eine sogenannte „Ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege“.

Darin legt der Arzt im Gespräch mit Euch fest, welche und wieviel Hilfe am Tag benötigt wird. Die ärztliche Verordnung geht dann an uns, als Pflegedienst und wir geben diese an die Krankenkasse zur Genehmigung weiter. Bei Bedarf stimmen wir uns mit Euch, dem verordnenden Arzt und der Krankenkasse ab.

Sobald die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt, können wir schon mit der Pflege loslegen.

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